Fachtagung in Augsburg: Die Reform der Ausländerbeiräte Bayerns

5. Dezember 2008

Hintergrund

Am 5. Dezember 2008 fand in Augsburg eine Fachtagung zum Thema „Die Reform der Ausländerbeiräte Bayerns“ statt. Mitglieder, Vorsitzende und Geschäftsführer/innen der Beiräte Bayerns diskutierten über Inhalte, Aufgaben und Arbeitsbedingungen für eine erfolgreiche Beiratsarbeit, über demokratische Wahl contra Benennung sowie über die zukünftige Struktur und Zusammensetzung der Beiräte.

--> Programm (pdf, 151 KB)

Diskussion

Die Diskussion über die Zukunft der Ausländerbeiräte, über ihr Selbstverständnis, ihre Zusammensetzung und Zielsetzung, findet längst in allen Beiräten Bayerns statt. Veränderte Integrationsprozesse werfen — wie derzeit in Augsburg, Nürnberg und München — neue Fragen auf. Die Tagung bot den Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräten Bayerns eine Plattform, um bisherige Erfahrungen und Einschätzungen auszutauschen und Perspektiven der aktuellen und künftigen Entwicklung zu reflektieren. Ziel der Tagung war es, die laufende Diskussion über die Umstrukturierung und Weiterentwicklung von Ausländerbeiräten zusammenzufassen, Modellhaftes herauszuarbeiten und Ergebnisse sowie erste Empfehlungen zu formulieren.

Der Stadt und dem Ausländerbeirat der Stadt Augsburg ergeht an dieser Stelle ein herzlicher Dank für ihre Gastfreundschaft.

--> Miguel Vicente: Ausländerbeiräte in Deutschland — Situation und aktuelle Entwicklungen (pdf, 128 KB)

Auswertung

41 Teilnehmer/innen aus 12 Beiräten und Migrantenvertretungen Bayerns nahmen an der Tagung teil und diskutierten in drei Arbeitsgruppen über Konstituierung, Inhalte sowie Form und Zusammensetzung für eine erfolgreiche Beiratsarbeit.

Einigkeit herrschte bei allen Teilnehmer/innen über Aufgaben und Arbeitsbedingungen eines Beirates: Als Kernaufgabe steht dabei die Interessenvertretung für Migrant/innen an vorderster Stelle, gefolgt von Integrationsförderung sowie Antidiskriminierungsarbeit. Als weitere Kernaufgaben wurden die Beratung für die Kommunalpolitik, Öffentlichkeitsarbeit und die Informationsvermittlung an die Basis genannt. Wichtigste Bedingung für eine erfolgreiche Beiratsarbeit sind eine personell und finanziell gut ausgestattete Geschäftsstelle sowie das Engagement und die Fachkompetenz der Beiräte. Dies sollte durch geeignete Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement sowie durch Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote gefördert und ständig weiterentwickelt werden.

Beim Thema „Demokratische Wahl kontra Benennung“ sprach sich die große Mehrheit der Beiräte für die Beibehaltung der Urwahl aus. Als Hauptargumente wurden aufgeführt, dass nur die Urwahl die notwendige demokratische Legitimation der Beiräte gewährleistet, sie zudem ein integrationsfördernder Prozess ist und darüber hinaus die einzige Partizipationsmöglichkeit für Nicht-EU-Bürger/innen darstellt. Der stetig sinkenden Wahlbeteiligung kann mit einem gut geführten und finanzierten Wahlkampf und einer gezielten und dauerhaft angelegten Öffentlichkeitsarbeit begegnet werden. Im Unterschied zu den Beiräten selbst gab es unter dem hauptamtlichen Personal eine stärkere Tendenz hin zu benannten Gremien.

Eine deutliche Tendenz in Richtung einer Öffnung für Eingebürgerte und eine punktuelle Tendenz in Richtung einer Öffnung für Spätaussiedler/innen war das Diskussionsergebnis der Arbeitsgruppe 3. Auch wenn beide Migrantengruppen über einen anderen Status und andere politische Rechte verfügen, waren sich die Teilnehmer/innen mehrheitlich einig, dass die Orientierung an den Lebenslagen der Menschen und nicht an deren Pass ausgerichtet sein muss. Zudem soll einer weiteren Schwächung der Beiräte durch zunehmende Separierung entgegengewirkt werden. Integrationspolitik soll sich zu einer Gemeinschaftsaufgabe aller Akteur/innen entwickeln.

--> Marion Bradl: Ergebnisse der Ausgburger Tagung (pdf, 105 kB)